Bei einem Drempel liegt die Fußpfette der Dachkonstruktion direkt auf der Dachgeschossdecke auf. Wer sein Dachgeschoss lediglich als Stauraum nutzt, sollte in Anbetracht der Baukosten eher auf den Drempel setzen. Das spart unterm Strich Geld beim Dach ein, das an anderer Stelle besser eingesetzt werden kann: Falls man sich später doch entscheidet, den Raum unterm Dach auszubauen, kann dies immer noch geschehen. Allerdings ist die nutzbare Fläche beim Drempeldach geringer, als bei einem Dach mit Kniestock. Beim Drempel beginnt die Dachschräge direkt auf Deckenhöhe bzw. Pfettenhöhe und ist im Gegensatz zum Kniestockdach ungeeigneter als Wohnraum. Um lästige und nichtnutzbare Flächen zu vermeiden, kann mit einer Trockenbauwand in der Dachschräge gegengesteuert werden, was die Wohnfläche dann aber verkleinert. Der entstandene Hohlraum hinter der Trockenbauwand kann auch noch mit Luken begehbar gemacht werden. Im Volksmund wird dieser Hohlraum oftmals auch als Drempel bezeichnet und gerne als Abstellmöglichkeit genutzt.
Je höher der Kniestock angesetzt wird, desto größer wird die Stellfläche unter der Dachschräge. Dementsprechend wird auch die nutzbare Wohnfläche unter dem Dach größer. Da der niedrigste Punkt ungefähr auf Kniehöhe beginnt, ergibt sich so mehr Wohnkomfort für die Bewohner. Bei der Kniestockhöhe gibt es keine normative Regelung für das Messen des Kniestocks. Deshalb bedarf es hier immer einer genauen Absprache unter den Bauhandwerkern. Übrigens hat der Kniestock seinen Namen von der statischen Belastung, die einem Knie ähnelt. Gleichzeitig kann durch den Kniestock auch eine andere Wohnraumgröße angesetzt werden, was für Vermieter beim Mietpreis ausschlaggebend sein kann.
Bei Neubauten liegt die Raumhöhe meist zwischen 2,3 und 2,4 Metern. Der Dachboden oder der Keller, die meist nicht als Wohnraum genutzt werden, müssen mindestens eine Höhe von 2,2 Metern aufweisen. Sind die Räume niedriger, wird meistens nicht die gesamte Fläche als Wohnraum angerechnet. Allerdings gibt es auch eine Ausnahme: Beim Mietvertrag wird oftmals von der niedrigsten Deckenhöhe – also Drempel oder Kniestockhöhe – gesprochen, was natürlich später durch den Mieter nicht für eine Mietminderung genutzt werden kann. Wer also ein Dachgeschoss mieten oder vermieten möchte, sollte sich im Vorfeld über die folgenden Punkte ausführlich informieren:
Die Unterschiede in den Bundesländern sind zwar nur marginal, sollten aber bei der Berechnung genauestens beachtet werden.
In manchen Fällen gelten geringere Raumhöhen nicht als Wohnraum, werden aber als Stauraum und Stellfläche angerechnet, was sich dann auch nachteilig auswirken kann.
Eine Besonderheit findet sich bei Altbauten wie Fachwerkhäusern. Da diese Bauten meist nicht den heutigen Standards entsprechen, können bereits geringere Raumhöhen als Wohnraum gerechnet werden. Daher empfiehlt es sich in solchen Fällen, eine Auskunft beim Mieterschutzbund einzuholen.