Der Begriff Auslucht stammt aus dem niederdeutschen „Utlucht“ und bezeichnet einen mit Fenstern versehenen Vorsprung in der Hausfassade, der sich auf Fundamenthöhe befindet. Sobald der Vorsprung nicht ebenerdig beginnt spricht der Fachmann vom Erker, der sich im ersten oder den darüber liegenden Geschossen befindet. Manche bezeichnen die Auslucht auch als „Standerker“. Die großflächige Fensterfront an der Auslucht verschafft den Bewohner mehr Ausblick auf die Straße vor dem Haus oder in den schönen Garten. Zudem sorgen die Hausvorsprünge für mehr Licht im Inneren des Gebäudes und für mehr Wohnraum.
Ausluchten können auch über mehrere Etagen verlaufen. Dies sieht man oft bei alten Schlössern. Bereits seit dem 16. Jahrhundert werden die besonderen Hausvorsprünge im Bauwesen eingesetzt. Gerade an Bürger- und Rathäusern finden sich vielerorts solche Raumerweiterungen. Ab dem 18. Jahrhundert wurden Ausluchten oft aus Brandschutzgründen verboten. Auch im britischen Baustil hat die Auslucht Einzug ins Bauwesen gehalten und wird als sogenanntes „bay window“ bezeichnet. Allerdings fallen hierbei auch Erker unter den Begriff.
Die alten Holzhäuser in San Francisco sind ein besonders schönes Beispiel für das gehäufte Auftreten von Ausluchten im Bauwesen und können heute noch bestaunt werden.