Wer einen Hauskaufvertrag über ein neu zu bauendes Haus abschließt, kauft ein Produkt wie zum Beispiel ein Auto. Und genau wie beim Auto ist ein Notar in diesem Fall nicht notwendig. Das gilt zumindest dann, wenn zuvor vom Bauherrn bereits ein Grundstück erworben wurde. Wird ein Grundstück von einem Haushersteller miterworben, dann wäre eine notarielle Beurkundung dieses Vertrages notwendig. Zudem könnte – falls mit Keller gebaut wird – der Abschluss eines gesonderten Kellerkaufvertrages notwendig werden.