Die erste Musterbauordnung wurde am 31. Oktober 1959 von der Bauministerkonferenz ARGEBAU – Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder – eingeführt. Sie soll die einzelnen Landesbauordnungen der Bundesländer vereinheitlichen und wird durch die Bauministerkonferenz stets auf dem neuesten Stand gehalten. Die Musterbauordnung wird auch als Standard- oder Mindestbauordnung bezeichnet. Es finden sich auch Landesbauordnungen, die ganze Passagen aus der Musterbauordnung ablehnen, um eine Übersichtlichkeit der eigenen Landesbauordnung zu schaffen. Gerade im Bereich der Bauarten sowie der Bauprodukte ist sie in den jeweiligen Ländern nahezu identisch und enthält viele übereinstimmende Vorschriften. Nur in Detailfragen weichen manche Bundesländer von der Musterbauordnung ab. Die aktuellste Fassung stammt aus dem Jahr 2002 und wurde 2022 überarbeitet.
Die aktuellste Ausgabe der Musterbauordnung kann kostenlos auf der offiziellen Seite der Bauministerkonferenz eingesehen werden: IS-Argebau (bauministerkonferenz.de)
Aus Sicht des handwerklichen sowie industriellen Holzbaus nimmt die Musterbauordnung ganz klar eine Vorreiterrolle für das Bauen mit Holz ein. Im Gegensatz zu diversen Landesbauordnungen finden sich in der Musterbauordnung keine Hürden für den Holzbau und dementsprechend werden die Holzbauweisen in keiner Weise benachteiligt. Außerdem finden sich in Deutschland auch Landesbauordnungen wie etwa die von Baden-Württemberg, die dem Bauen mit Holz sehr wohlwollend gegenübersteht. Auch der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) steht der Musterbauordnung sehr positiv gegenüber und begrüßt die Abschaffung der noch existenten Benachteiligungen im Holzbauwesen sowie im Wettbewerb. Gerade der mehrgeschossige Holzbau wird in den Landesbauordnungen von Baden-Württemberg und Berlin positiv besetzt und deckt sich mit dem Regelwerk der Musterbauordnung. Mittlerweile ziehen auch andere Bundeländer wie Hamburg oder Hessen nach. Das Thema Brandschutz beim Holzbau wird immer seltener in den Landesbauordnungen kritisch gesehen und orientieren sich zunehmend an der Musterbauordnung.
Die Musterbauordnung ist in sechs Teile und diverse Abschnitte geteilt:
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil - Das Grundstück und seine Gestaltung
Dritter Teil - Bauliche Anlagen
Vierter Teil - Die am Bau Beteiligten
Fünfter Teil - Bauaufsichtsbehörden, Verfahren
Sechster Teil - Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften