Die Hausübergabe klingt für angehende Baufamilien meist harmlos und simpel, doch sie stellt einen bedeutenden juristischen Schritt dar. Daher sollten beide Vertragspartner – also Bauherr und Haushersteller – eine sorgfältige Bauabnahme machen. Oftmals wird der Moment der Schlüsselübergabe feierlich gestaltet und die Baufamilie kann anschließend in ihr neues Domizil einziehen. Ausnahmen bilden hierbei Ausbauhäuser, da der Bauherr das Projekt Hausbau noch in Eigenleistung fertigstellen muss. Die Bauabnahme und die Hausübergabe muss übrigens nicht zwangsläufig ein und derselbe Termin sein. Das hängt immer von der Pflichterfüllung des Hausherstellers ab.