Befindet sich das Grundstück in einem Bebauungsplan, ist vor Baubeginn in vielen Städten eine Überprüfung auf Kampfmittel notwendig. Das Baurecht sieht hierbei den Grundstücksbesitzer in der Pflicht: Dieser muss vor Baubeginn von einem spezialisierten Unternehmen prüfen lassen, ob sogenannte Blindgänger im Boden des zum Bau bestimmten Grundstücks vorhanden sind. Die Kosten hierfür werden entweder vom Besitzer, Vorbesitzer oder (falls das Grundstück zuvor in kommunaler Hand lag) von der Kommune getragen.