Wer ein eigenes Grundstück besitzt, ist für das aufkommende Niederschlagwasser und dessen Ableitung verantwortlich. Ist das Grundstück unbebaut, kann das Regenwasser problemlos im Boden versickern. Haben Sie den Boden allerdings durch Gebäude bzw. Dächer, eine asphaltierte Einfahrt oder anders überbaute Fläche versiegelt, wird das aufprasselnde Regenwasser über die städtische Entwässerung abgeleitet. Hierfür erheben Städte und Gemeinden eine Gebühr, welche sich Niederschlagswassergebühr oder Niederschlagswasserentgelt nennt. Je nach Versieglungsart des Bodens, wird die Abwassergebühr mit einem bestimmten Faktor berechnet. Alles rund ums Thema Niederschlagswasser lesen Sie im nachfolgenden Text.