Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss, das vollständig über der Geländeoberfläche liegt und eine bestimmte Mindesthöhe aufweist. Es wird in der Regel zur Geschossfläche eines Gebäudes gezählt und beeinflusst somit die zulässige Bebauung eines Grundstücks.
Die genaue Definition eines Vollgeschosses variiert je nach Bundesland, da die Landesbauordnungen (LBO) unterschiedliche Kriterien festlegen. Typischerweise gilt:

Die Berechnung erfolgt anhand der Geschossfläche und der lichten Höhe. Entscheidend ist, wie viel Prozent der Fläche die Mindesthöhe erreicht.
Beispielhafte Berechnung:
→ Da mehr als 50 % der Fläche die Mindesthöhe erreicht, gilt das Geschoss als Vollgeschoss.
Einfluss auf die Bebauungsplanung
Die Anzahl der Vollgeschosse ist ein zentraler Bestandteil des Bebauungsplans. Sie bestimmt:
Ein Grundstück, das laut Bebauungsplan maximal zwei Vollgeschosse“ erlaubt, darf beispielsweise kein drittes Vollgeschoss enthalten – auch nicht in Form eines ausgebauten Dachgeschosses, wenn dieses die Kriterien erfüllt.
Das Dachgeschoss und seine Rolle als Vollgeschoss
Das Dachgeschoss ist ein Sonderfall. Ob es als Vollgeschoss zählt, hängt von der Dachneigung und der nutzbaren Fläche ab.
Ein Dachgeschoss wird als Vollgeschoss gewertet, wenn:
Ist die Dachneigung steil und die nutzbare Fläche gering, kann das Dachgeschoss als Nicht-Vollgeschoss gelten. Das ist besonders vorteilhaft, wenn der Bebauungsplan nur eine begrenzte Zahl an Vollgeschossen erlaubt.
Halbgeschosse sind Geschosse, die nur teilweise über der Geländeoberfläche liegen oder eine geringere Höhe aufweisen. Sie werden oft als Zwischengeschosse oder Split-Level-Ebenen bezeichnet.
Typische Merkmale von Halbgeschossen
Bedeutung der Geschossfläche im Zusammenhang mit Vollgeschossen
Die Geschossfläche ist die Summe aller Flächen der Vollgeschosse eines Gebäudes. Sie dient als Grundlage für:
Je mehr Vollgeschosse ein Gebäude hat, desto größer ist die gesamte Geschossfläche – und damit auch die mögliche Nutzfläche.
Das Vollgeschoss ist ein zentrales Element im Baurecht und beeinflusst maßgeblich, wie hoch und groß ein Gebäude werden darf. Wer die Definition und Berechnung versteht, kann die Planung optimal auf die Vorgaben des Bebauungsplans abstimmen. Ob Dachgeschoss, Halbgeschoss oder Geschossfläche – jedes Detail zählt, um das Bauprojekt rechtssicher und effizient umzusetzen.
Nur, wenn er überwiegend über der Geländeoberfläche liegt und die Mindesthöhe erfüllt. In den meisten Fällen gilt der Keller nicht als Vollgeschoss.
Wenn mehr als die Hälfte der Dachgeschossfläche eine lichte Höhe von über 2,30 m aufweist und die Außenwände eine bestimmte Mindesthöhe erreichen.
Die zulässige Anzahl ergibt sich aus dem Bebauungsplan. Dieser legt fest, wie viele Vollgeschosse ein Gebäude auf einem bestimmten Grundstück haben darf.

