
Ratgeber - Tipps zum Hausbau, 19.05.2023
Diese Förderung gibt es für den Hausbau
Bund und Länder bieten verschiedene Neubauförderungen. So profitieren Sie von einer Förderung für Ihren Hausbau.
Wer über einen Hausbau nachdenkt, sollte sich auch mit den Fördermöglichkeiten und den Voraussetzungen für eine Förderung beschäftigen. Denn nicht jede Baumaßnahme und jeder Bauherr werden gefördert. Aber wer aus Versehen den richtigen Zeitpunkt für den Förderantrag verpasst, verschenkt bares Geld. Prüfen Sie daher frühzeitig, ob Sie förderfähig sind und von einer Neubauförderung profitieren können und möchten.
Staatliche Neubauförderung der KfW
Den größten Fördertopf beim Hausbau hat der Staat. Er wird von der KfW-Bank verwaltet. Förderanträge können Sie über Ihre Hausbank oder Ihren Baufinanzierer stellen. Das sind die wichtigsten KfW-Förderungen für private Bauherren:
- KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296)
- Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)
- Wohneigentum für Familien – Neubau (300)
Alle diese Förderprogramme werden als zinsvergünstigte Kredite vergeben. Dabei sollten Sie immer prüfen, ob die Bauzinsen tatsächlich deutlich niedriger sind als bei Ihrer Hausbank. Denn manche Förderung erfordert auch zusätzlichen Aufwand von Ihnen beispielsweise bei den Nachweispflichten zur Nachhaltigkeit und Energieeffizienz Ihres neuen Zuhauses. Sprechen Sie Ihr Hausbauunternehmen darauf an, um eine verlässliche Auskunft zu Zinseinsparungen und etwaigen Mehrkosten zu bekommen.
Bauförderung für Fertighäuser
Mehrere Hausbau-Förderungen setzen die Nachhaltigkeit des Neubaus voraus. Denn der Staat hat großes Interesse daran, Bauvorhaben zu unterstützen, die klimafreundlich sind. Beim Bau eines modernen Holz-Fertighauses können Sie derartige Fördervoraussetzungen gut einhalten. Denn Fertighäuser werden ganzheitlich, aufbauend auf strengen Nachhaltigkeitskriterien geplant und als Niedrigenergiehaus realisiert. Ein weiterer Vorteil für Sie: Viele namhafte Hersteller kümmern sich für Sie darum, die für eine Bauförderung erforderlichen Nachweise zu erbringen.
Hausbau-Förderung proaktiv beim Haushersteller ansprechen!
Der kürzeste Weg ins Fertighaus mit KfW-Förderung führt über die bundesweit 19 großen Musterhaus-Ausstellungen. Ganz gleich, ob Sie noch vom Eigenheim träumen oder Ihre Pläne schon konkreter sind: Fragen Sie die Fachberater in den Musterhäusern nach deren Erfahrungen und Möglichkeiten der Hausbau-Förderung. Eine gute Voraussetzung für förderfähiges Bauen schafft das QDF-Siegel der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau. Alle Hersteller der sechs FertighausWelten in Köln, Wuppertal, Hannover, Nürnberg, Günzburg und im Schwarzwald sind mit dem QDF-Siegel ausgezeichnet.
Expertentipp
Bis zu 150.000 Euro Förderung für klimafreundlichen Neubau (297, 298)
Die besten Förderbedingungen bekommen Sie als privater Selbstnutzer eines klimafreundlichen Neubaus, also zum Beispiel als Bauherr eines geförderten Einfamilienhauses für sich und Ihre Familie. Im Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (Kredit Nr. 297, 298) beträgt die mögliche Kreditsumme bis zu 150.000 Euro je Wohnung bei effektivem Jahreszins ab rund 2,5 Prozent für ein Annuitätendarlehen mit vier- bis zehnjähriger Laufzeit. Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie nach einer tilgungsfreien Anlaufzeit monatlich gleichbleibende Raten, die sich aus Zinsen und Tilgung zusammensetzen. Bis zu 35 Jahre Laufzeit und zehn Jahre Zinsbindung sind möglich. Ebenso ein endfälliges Darlehen über 4 bis 10 Jahre, bei dem Sie zunächst nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag zurückzahlen.
Was ist ein klimafreundlicher und förderfähiger Neubau?
Die KfW-Bank unterscheidet zwei Förderstufen für den klimafreundlichen Neubau. Beide haben das Ziel, den Gebäudesektor zukunftsfit zu machen. Daher fördert der Staat nicht jeden Neubau, sondern nur solche Gebäude, die überdurchschnittliche Anforderungen an den Klimaschutz erfüllen. Die Nachweise sind durch Experten in den Bereichen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu erbringen. Viele Fertighaushersteller stehen mit den Experten im Austausch und vereinfachen so die Nachweisführung für den Bauherrn.
Klimafreundliche Wohngebäude nach Definition des Bundes müssen:
1. ein „Effizienzhaus 40“ sein,
2. in ihrem gesamten Lebenszyklus so wenig CO2 ausstoßen, dass sie die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des QNG-PLUS-Siegels (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus) erfüllen,
3. zukunftssicher ohne Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.
Höchste Förderstufe: Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG
Während die Basisstufe für klimafreundliche Wohngebäude mit bis zu 100.000 Euro zinsvergünstigtem Darlehen je Wohneinheit unterstützt wird, gibt es bei der höchsten Förderstufe mit QNG bis zu 150.000 Euro. Die in der Basisstufe beschriebenen Vorgaben bleiben bestehen. Allerdings müssen neben den Anforderungen an die Treibhausgasemissionen (Punkt 2) auch alle weiteren Kriterien von QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM erfüllt und durch ein entsprechendes Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt werden.
Wichtig: Stellen Sie Ihren Förderantrag frühzeitig, bestenfalls vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen mit Ihrem Haushersteller. Sprechen Sie das Thema Förderung frühzeitig bei Ihrem Haushersteller und Ihrem Finanzierungspartner an. Klären Sie mit beiden den besten Zeitpunkt für die Antragstellung über Ihren Finanzierungspartner. Dieser hilft Ihnen beim Antrag und kennt Ihre genauen Förderbedingungen.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296)
Seit Herbst 2024 gibt es außerdem das KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN). Dabei stehen neben dem Klimaschutz auch die Themen Flächenverbrauch und Kosteneffizienz im Fokus. Der effektive Jahreszins für ein Annuitätendarlehen über bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit bewegt sich je nach Laufzeit zwischen rund 1,3 und 2,4 Prozent. Das Ziel der Bundesregierung ist es, mit diesem Förderprogramm Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment zu schaffen und dabei Innovationen wie die Lebenszyklusanalyse im Wohnungsbau umzusetzen. Für die besseren Zinskonditionen müssen Bauherren jedoch auch weitere Anforderungen erfüllen. Die Mindestvorgaben sehen vor, dass das Gebäude:
1. mindestens ein „Effizienzhaus 55“ ist,
2. in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an die Treibhausgasemissionen in Gebäudelebenszyklus erfüllt werden,
3. eine Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche errichtet werden,
4. ausgewählte gebäudebezogene Kosten im Gebäudelebenszyklus nicht überschreitet,
5. keine Wärmeerzeugung durch fossile Energie oder Biomasse aufweist.
Neubauförderung für Familien (300)
Ebenfalls an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft, die von modernen Fertighäusern sehr gut eingehalten werden können, ist das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (Kredit Nr. 300). Seit 2023 vergibt der Staat diese Hausbau-Förderung für Familien mit geringen und mittleren Einkommen. Ziel dieses neuen „Baukindergelds“ ist es, gerade auch Familien in Schwellenhaushalten den Weg in die eigenen vier Wände zu ermöglichen, damit sie sichere Vermögenswerte aufbauen können. Das maximal zu versteuernde Haushaltseinkommen darf dabei 90.000 Euro pro Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind nicht überschreiten. Für jedes weitere Kind erhöht sich das maximale Haushaltseinkommen um 10.000 Euro.
Das geförderte Wohneigentum muss hohen energetischen Anforderungen entsprechen und mindestens zehn Jahre als Wohnraum genutzt werden – davon mindestens fünf Jahre von der oder dem Geförderten selbst. Die Familien dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung kein weiteres Wohneigentum besitzen und kein Familienmitglied darf in der Vergangenheit eine anderweitige Bundesförderung zur Wohneigentumsbildung erhalten haben. Förderinstrument ist auch hier ein KfW-Kredit mit Zinsverbilligung, den es je nach Basis- oder Nachhaltigkeitsstufe sowie nach Familiengröße mit Darlehensverträgen zwischen 170.000 und 270.000 Euro gibt. Genauere Informationen des Bauministeriums, etwa über den Umfang und die Höhe der Zinsverbilligung, gibt es auf der Webseite der KfW.
KfW-Wohneigentumsprogramm (124) auch für Neubauförderung
Dieses Programm fördert ganz allgemein die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum durch Kauf oder Neubau. Der Zinssatz für das vom Staat vergünstigte Darlehen über bis zu 100.000 Euro beträgt je nach Laufzeit und Zinsbindung zwischen etwa 3,6 und 4 Prozent. Auch hier sollten Sie unbedingt den Vergleich mit den Zinskonditionen Ihrer Hausbank anstellen.
Förderung für die PV-Anlage (Erneuerbare Energien - Standard, 270)
Die KfW-Bank vergibt außerdem Förderkredite für klimafreundliche Haustechnik wie Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Hier ist es ebenfalls sehr ratsam, die Bedingungen derartiger Förderungen genau zu prüfen: Gibt es deutlich attraktivere Zinsen hierfür als zum Beispiel bei Ihrer Hausbank für ein zweckungebundenes Darlehen? Oder kann Ihnen Ihr langjähriger Finanzberater womöglich ganz ähnliche Konditionen anbieten?
Hausbauförderung von Bundesland und Kommune
Ebenfalls informieren sollten Sie sich zu Fördermöglichkeiten Ihres Hausbaus im jeweiligen Bundesland und in Ihrer Kommune. Beispielsweise gibt es in Nordrhein-Westfalen eine öffentliche Wohnraumförderung von der NRW-Bank. In anderen Ländern handhaben es die Landesbanken sicher ähnlich. Manche Länder und Kommunen fördern auch Einzelmaßnahmen wie etwa die Hausausstattung mit einer PV-Anlage oder einer Wallbox für das Elektroauto. Zudem gibt es erste Finanzinstitute, die Zinsnachlässe für nachhaltiges Bauen geben. Mit einem Holz-Fertighaus sind Sie gut aufgestellt, denn es bietet mehrere Fördermöglichkeiten sowie einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie bei allen Fragen zum Thema Förderung gerne unterstützt. Das gilt auch für möglicherweise förderfähige Anbauten oder Aufstockungen in Holz-Fertigbauweise auf einem bestehenden Gebäude.
Denken Sie an die Zukunft! Ein klimafreundliches und förderfähiges Eigenheim bietet Ihnen und Ihren Nachkommen Zukunftssicherheit. Sollten sich Ihre Kinder eines Tages selbst Wohneigentum anschaffen wollen, kann ein Bausparvertrag eine zinssichere Planungsgrundlage samt Startkapital schaffen. Gleiches gilt für eine mögliche Anschlussfinanzierung Ihres eigenen Bauvorhabens: Jetzt in einem Bausparvertrag anzusparen, kann unter Umständen eine sinnvolle Komponente in Ihrer Hausfinanzierung sein. Lassen Sie sich hierzu beraten!