Wer sich mit dem Bau seines Traumhauses auseinandersetzt, muss auch eine Vielzahl an bürokratischen Hürden nehmen. Dabei gibt es neben Bauantrag und Baugenehmigung auch noch die Baufreigabe – kurz: roter Punkt. Doch nicht jedem angehenden Häuslebauer ist bewusst, wofür es diesen gibt und was er aussagt. Was Sie als Baufamilie hierzu wissen und beachten sollten, möchten wir Ihnen in den nachfolgenden Abschnitten näherbringen.
Ehe ein Bauprojekt wirklich starten kann und die jeweiligen Gewerke auf der Baustelle anrücken, bedarf es in Deutschland einer Baugenehmigung und zusätzlich einer Baufreigabe. Denn während die Baugenehmigung nur in der Theorie Aussagen darüber trifft, ob ein Gebäude in bestimmter Ausführung errichtet werden darf, müssen für die Baufreigabe auch tatsächliche Wärmeschutznachweise sowie Prüfstatiken beim zuständigen Bauamt vorliegen. Nach der Prüfung der Unterlagen ohne Beanstandungen erteilt die Behörde die Baufreigabe und sendet die entsprechenden Papiere samt rotem Punkt an den Bauherrn. Der rote Punkt muss dann gut sichtbar zum Beispiel wettergeschützt am Bauzaun der Baustelleneinfahrt oder an der Innenseite eines Fensters im Eingangsbereich des Neubaus angebracht werden. Damit ist jedem Baubeamten bei einer Inspektion sofort ersichtlich, dass die Baustelle ordnungsgemäß bewilligt wurde.
Exkurs: Den roten Punkt gibt es auch in „grün“. Dieser wird bei Bauvorhaben verwendet, die genehmigungsfrei sind.
Im Endeffekt handelt es sich bei dem Formular mit dem roten Punkt um eine abgespeckte Version der Baugenehmigung. In Kurzform zeigt es die wesentlichen Fakten zur Baustelle wie:
Übrigens muss der Bauherr darüber hinaus auch die Baugenehmigung möglichst auf der Baustelle oder in der Nähe griffbereit haben, um sie im Falle einer Prüfung vorlegen zu können. Im schlechtesten Fall kann es ansonsten zum Baustopp kommen, was mit zusätzlichen Kosten und Zeitverzögerungen verbunden ist.
Es gibt auch noch einen halbroten Punkt auf Baustellen, der nur eine Teilbaufreigabe für eine bestimmte Maßnahme bedeutet. Dies tritt dann auf, wenn zum Beispiel nach den ersten Baumaßnahmen eine erneute bautechnische Prüfung stattfinden muss. Gerade beim Abstecken des Baukörpers und seiner Höhenlage auf dem Grundstück kann dies der Fall sein.
Zur Baugenehmigung gehören auch noch einige Nebenbestimmungen, die vorlegt werden müssen, damit der Bau auch wirklich starten kann. Hierzu gehören:
Bevor der eigentliche Bau starten darf – was selbstverständlich einen bereits zugesicherten Termin mit den Bauhandwerkern voraussetzt – muss eine Woche vor Beginn eine sogenannte Baubeginnanzeige schriftlich bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden. Erst dann kann das eigentliche Bauprojekt starten. Wer sich für einen Holz-Fertigbau entscheidet, ist nach Rücksprache mit dem Haushersteller oftmals von einigen Aufgaben befreit, da sich die Hersteller sowie deren Bauleiter um diese Behördengänge kümmern und Ihnen viel Zeit und Nerven ersparen. Damit können Sie sich anderen Dingen widmen, wie zum Beispiel ihr Traumhaus weiter zu planen.
Der Bauantrag ist Voraussetzung für den Neubau oder Umbau eines Gebäudes und muss der zuständigen Behörde in schriftlicher Form übergeben werden. Dabei werden unter anderem die Einhaltung des Bebauungsplans sowie des Bauordnungsrechts (z.B. Landesbauordnung) sichergestellt. Meist wird der Bauantrag vom Fachberater des Fertighausherstellers, vom Architekten, Bauträger oder Bauingenieur als ausgefülltes Formblatt eingereicht. Werden dabei keine Mängel festgestellt, wird die Baugenehmigung erteilt. Dies kann je nach Bauprojekt gleich mit rotem Punkt sein. Andernfalls fordert die Baubehörde von Ihnen noch den einen oder anderen Nachweis. Kleine Bauten, die unter 30 Quadratmeter groß und nicht permanent für den Aufenthalt von Menschen gedacht sind, wie zum Beispiel ein Carport oder Gartenhaus, benötigen in der Regel keine Baugenehmigung. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie immer vor Baubeginn mit der örtlichen Gemeinde Kontakt aufnehmen, um offene Fragen zu klären.
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