Wer ein Grundstück besitzt, zahlt Grundsteuer. Wer also ein bereits bestehendes Haus kauft, muss die regelmäßig fällige Steuer ebenso entrichten, wie jemand, der ein Grundstück kauft und ein neues Haus darauf errichtet. Ausnahme: Wer zum Beispiel ein Haus oder eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus vermietet, der kann die Grundsteuer auf den Mieter umlegen.
Zwei Grundsteuerarten sind in Deutschland heute von Belang: Die Grundsteuer A für Agrarflächen und die Grundsteuer B für mit Häusern bebaute oder bebaubare Flächen. Dabei ist die Grundsteuer B überwiegend höher, als die Grundsteuer A. Wichtig: Die Grundsteuer ist nicht deutschlandweit einheitlich geregelt. Ins Gewicht fällt zum Beispiel die Art der Unterkunft, also ob es sich zum Beispiel um ein Einfamilienhaus, ein Zweifamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus handelt. Und auch die Lage spielt eine entscheidende Rolle bei der Grundsteuer fürs Haus.
Zukünftig neu hinzu kommt die Grundsteuer C. Damit dürfen Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Die Grundsteuer C soll dem zunehmenden Mangel an Bauplätzen entgegen wirken und gleichzeitig Spekulanten ausbremsen. Damit soll die Grundsteuer C Anreize dafür schaffen, auf baureifen Grundstücken zusätzlichen Wohnraum zu errichten.
Um die Berechnung der Grundsteuer fürs Haus zu verstehen, braucht man schon fast einen akademischen Abschluss. Drei Schritte sind auch in Zukunft maßgeblich:
Grundstückswert x Steuermesszahl x Hebesatz
In einem ersten Schritt wird zum 1. Januar 2022 der Wert aller Grundstücke neu berechnet. Dieser setzt sich aus dem Bodenrichtwert sowie aus der Grundstücksfläche, der Immobilienart und dem Alter des Gebäudes zusammen. Neu ist, dass zukünftig auch die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete eine Rolle spielt.
In einem zweiten Schritt der Grundsteuerreform werden die Wertsteigerungen ausgeglichen, die im Vergleich der aktuellen mit den seit 1964 nicht mehr aktualisierten Werten entstanden sind. Das passiert durch Senkung der so genannten Steuermesszahl.
In einem dritten Schritt wird es schließlich den Städten und Gemeinden erlaubt, die Hebesätze an die neuen Bewertungen anzupassen. Unterschiede gibt es damit von Bundesland zu Bundesland, aber auch von Stadt zu Stadt und von Ort zu Ort.
50.000 Euro Einheitswert der Immobilie
x 0,0035 Grundsteuermesszahl (3,5 ‰)
= 175,00 Euro Grundsteuermessbetrag
x 5,2 Grundsteuerhebesatz für Frechen (520 %)
= 910,00 Euro Grundsteuer pro Jahr
Wer beabsichtigt, ein Grundstück zu kaufen und zu bebauen oder ein bebautes Grundstück zu kaufen, sollte sich vorher genau über die Kosten der Grundsteuer fürs Haus informieren. Von gar keiner Grundsteuer bis hin zu mehreren hundert Euro Belastung pro Jahr ist alles möglich. Dabei sollten Bauherren auch die aktuellen Informationen der Bundesregierung im Blick behalten.
Auch die kommunalen Entscheidungen über neue Hebesätze gilt es im Auge zu behalten. Zudem bietet das Bundesfinanzministerium umfangreiche Informationen zur neuen Grundsteuer fürs Haus.
Kurz und bündig, top-aktuell, jeden Monat neu, gratis und direkt ins Postfach - mit unserem Newsletter bleiben Sie zum Thema Hausbau immer top informiert.
Um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten, nutzen wir auf fertighauswelt.de Cookies und vergleichbare Funktionen. Die verwendeten Cookies dienen unter anderem dem Betrieb der Webseite, anonymen Statistikzwecken und der Analyse sowie der Einbindung von Inhalten und sozialen Medien. Natürlich können Sie selbst entscheiden, welche Cookie-Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Deaktivierung einzelner Cookies Ihnen eventuell nicht mehr alle Funktionen dieser Webseite zur Verfügung stehen.
Notwendige Cookies sind zum Betrieb der Webseite unbedingt erforderlich. Ohne diese Cookies würde die Website nicht zweckmäßig funktionieren.
Diese Cookies erfassen anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen und helfen somit diese Webseite für die Nutzerinnen und Nutzer weiter zu verbessern.
Diese Cookies verbessern die Benutzerfreundlichkeit der Webseite und steuern, wie die Webseite für die Nutzerinnen und Nutzer dargestellt wird. Darüber hinaus tragen diese Cookies dazu bei, ein angenehmes und bequemes Nutzererlebnis auf der Webseite zu ermöglichen.