Es gibt Grundstücke und Baugrundstücke. Ein unerschlossenes Baugrundstück wird auch „Bauerwartungsland“ genannt. Die Erschließung bewirkt, dass daraus Bauland wird. Damit eine Baugenehmigung für das neue Eigenheim erteilt werden kann, muss die Erschließung gesichert sein und es müssen die Erschließungskosten beglichen werden.
Pauschal lässt sich nicht sagen, wie hoch die Erschließungskosten für die Umwandlung von Bauerwartungsland in Bauland sind. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für notwendige Materialien wie Leitungen und Rohre sowie die Kosten für die aufzuwendende Arbeitszeit von Straßenbauern & Co.. Generell kann man sagen, dass die Erschließungskosten danach bemessen werden, wie weit das zukünftige Haus vom Versorgungsnetz entfernt ist. Zudem können sich die Preise auch von Kommune zu Kommune teils erheblich unterscheiden.
Bis zu 90 Prozent der Erschließungskosten sind vom Eigentümer eines kommenden Baugrundstücks zu tragen. Daher ist bezüglich der Höhe der Erschließungskosten auch der vorliegende Grad der Erschließung wichtig. Beim Grundstückskauf gilt: Zwar liegen die Kosten für ein erschlossenes Grundstück zumeist über denen eines teilweise oder nicht erschlossenen Grundstücks. Aber dafür spart man beim Kauf eines bereits erschlossenen Grundstücks auch die vorab schwer genau kalkulierbaren Erschließungskosten und den damit verbunden zeitlichen Aufwand.
Eine Begleichung von Erschließungskosten wird zum Beispiel fällig für:
Wie bereits gesagt, hängt die Höhe der Erschließungskosten von vielen verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass für Wasser, Strom, Gas und Telefon mit einem mittleren bis hohen vierstelligen Betrag zu rechnen ist – die Erschließungskosten sind also kein Pappenstiel, sondern eine ernst zu nehmende Größe bei der Finanzierung des Hausbauprojekts.
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