Wer in Deutschland ein Grundstück oder eine Immobilie kauft, muss immer mit Gerichts- und Notarkosten rechnen, da hierfür eine notarielle Beurkundung nötig ist. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Kaufpreis sowie dem generellen Aufwand. Seit 2013 liegt der Aufschlag im Schnitt bei 1,5 Prozent, wovon ein Prozent auf Notarkosten entfällt und 0,5 Prozent an das Grundbuchamt entrichtet werden müssen. Der angesetzte Prozentsatz schwankt zwischen 1,2 und 1,8 Prozent, je nach Kaufpreis der Immobilie. Auf was zukünftige Immobilienbesitzer achten sollten, finden Sie in den folgenden Abschnitten.
Der Notar stellt nicht nur Gebühren beim Beurkunden eines Kaufvertrags in Rechnung, sondern auch Vorgänge, die vor Eintragung des Käufers in das Grundbuch erledigt werden müssen wie:
Je größer der Aufwand durch einzelne Vorgänge beim Eigentumsübergang durch den Notar ist, desto höher sind auch die Notargebühren
Für die Beurkundung des Kaufvertrags kann der Notar zum Beispiel einen 2-fachen Gebührensatz festlegen. Zudem lassen sich die Kosten für die Betreuung und den Vollzug des Eigentumsübergangs sowie seine Auslagen als Notarkosten beim Hauskauf in Rechnung stellen. Das Grundbuchamt berechnet ebenfalls alle Vorgänge des Eigentumsübergangs und damit können schnell Gebührensätze des 5 oder 5,5-Fachen zusammenkommen. Bei einem Immobilienwert von 300.000 Euro fallen somit ca. 4.500 Euro Kosten für Notar- und Grundbuch an.
Grundsätzlich sinken die Notarkosten beim Hauskauf mit Zunahme des Kaufpreises – je höher der Kaufpreis der Immobilie, desto geringer ist der prozentuale Anteil bei den Notarkosten.
Da die Gebühren beim Notar über eine Gebührenordnung festgeschrieben sind, können diese grundsätzlich nicht verhandelt werden. Wird für ein Bauvorhaben ein unbebautes Grundstück erworben, fallen die Kosten beim Notar meist niedriger aus, da die Gesamtsumme niedriger ist. Wer also ein Grundstück samt Immobilie kauft, sollte darauf achten, dass die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch mit dem Termin der Beurkundung des Kaufvertrages kombiniert wird, um einen Folgetermine beim Notar zu vermeiden. Ansonsten fallen erneut Gebühren an. Zusätzlich müssen Sie die Grunderwerbsteuer mit einkalkulieren, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfällt. Die Höhe variiert von Bundesland zu Bundesland.
Viele Immobilienkäufer oder angehende Baufamilien fragen sich, weshalb der Notar für den Kauf nötig ist. Hauptsächlich möchte der Gesetzgeber beide Vertragsparteien damit schützen, da Immobiliengeschäfte sehr komplex sind und der Notar für beide Parteien für Rechtssicherheit sorgt. Laut Bundesnotarordnung (BNotO) sind Notare „unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes“. Zwar haben Notare einen Freiberufler-Status, doch sie üben ein öffentliches Amt aus. Daher ist der Notar beim Hauskauf zur Neutralität hinsichtlich beider Parteien verpflichtet und nimmt damit eine Vermittler-Rolle ein.
Zu den Leistungen eines Notars gehören unter anderem nachfolgende Dienstleistungen:
Sämtliche Notargebühren beim Hauskauf sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für jeden einzelnen Punkt genau festgelegt und richten sich immer nach der Höhe des Kaufpreises.
Der Notar bietet eine Vielzahl von Leistungen beim Hauskauf an. Als erstes erstellt er einen Vertragsentwurf, der vom Käufer wie auch vom Verkäufer geprüft wird. Sind sich beide Parteien über den Wortlaut einig, wird ein Termin für die Vertragsunterzeichnung vereinbart, welcher dann vom Notar beurkundet wird. Zudem sind in den Notarkosten auch die Einholung der notwendigen Vorkaufsverzichterklärung der Gemeinde und die Beantragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch enthalten. Hierbei wird dokumentiert, dass eine Einigung über den Eigentumswechsel der Immobilie zwischen Käufer und Verkäufer stattgefunden hat. Nachfolgend finden Sie alle Schritte des Notars detailliert aufgeschlüsselt.
Nicht alle Aufgaben kann der Notar übernehmen. Daher müssen Käufer das eine oder andere selbst in die Hand nehmen. Sie sollten darauf achten, möglichst rechtzeitig alle relevanten Unterlagen beisammen zu haben, bevor ein Notartermin zustande kommt. Zudem sollten Sie eine schriftliche Finanzierungsbestätigung von Ihrer Bank vorweisen können. Bei einer mündlichen Vereinbarung mit der Bank haben Sie keine Rückversicherung, falls die Bank Ihnen doch nicht das Geld zur Verfügung stellen möchte und werden dann Vertragsstrafen durch den geschlossenen Kaufvertrag aufgebrummt bekommen. Schließlich ist ein Kaufvertrag bindend. Sollte die Baufinanzierung platzen, müssen Sie dennoch die Notarkosten beim Hauskauf entrichten. Zudem muss durch eine Rückabwicklung mit Maklergebühren gerechnet werden.
Wer sich eine Immobilie kauft, sollte nicht nur mit den reinen Kosten für den Kauf rechnen, denn es gibt noch einige Nebenkosten, die der Käufer immer mit auf dem Schirm haben sollten. Hierzu gehören unter anderem:
Um einen vernünftigen Finanzierungsplan auf die Beine stellen zu können, werden auch die Nebenkosten für die Auflistung benötigt. Hierbei stellt sich auch die Frage, ob Sie mit Eigenkapital die Nebenkosten decken oder auf eine Baufinanzierung setzen. Hier wäre dann der Ratenkredit sinnvoll. Allerdings kann Sie hierbei auch der Fertighaushersteller unterstützen und beratend zur Seite stehen.
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