Die Grunderwerbsteuer ist im Grunderwerbsteuergesetz – kurz „GrESt“ – festgelegt. Sie gehört zu den unvermeidbaren Nebenkosten beim Kauf eines Grundstücks, einer Bestandsimmobilie oder eines Neubaus, der im Paket mit einem Grundstück erworben wird. Wie hoch die Grunderwerbsteuer ausfällt, lässt sich relativ leicht berechnen. Die Höhe des Steuersatzes wird von jedem Bundesland selbst festgelegt und kann für jedes individuelle Bauvorhaben im Gespräch mit dem Baupartner oder ganz einfach mithilfe eines Grunderwerbsteuer-Rechners ermittelt werden.
Die Höhe der Grunderwerbsteuer berechnet sich danach, in welchem Bundesland Haus oder Grundstück liegen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass auf den Kaufpreis je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer zu zahlen sind. Sie muss deshalb beim Kauf von Wohneigentum im Finanzierungsplan Berücksichtigung finden. Gemäß dem notariellen Kaufvertrag wird die Steuer auf den Preis des Grundstückes oder der Immobilie erhoben. Wichtig: Im Kaufvertrag sollte stehen, ob der Käufer oder der Verkäufer die Grunderwerbsteuer zu bezahlen hat. Normalerweise wird dem Käufer die Zahlung dieser Steuer zugeschrieben.
Bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer gelten einige Ausnahmen. Wer zum Beispiel ein Grundstück erbt oder geschenkt bekommt, muss keine Grunderwerbsteuer entrichten. Jedoch sollte man sich hier nicht zu früh freuen: Der Fiskus holt sich das Geld dann je nach Sachlage über das Erbschaft- sowie das Schenkungsteuergesetz. Außerdem gibt es eine Freigrenze von 2.500 Euro: Ein Grunderwerb bis zu dieser Grenze ist von der Grunderwerbsteuer befreit. Wichtig: Ab diesem Betrag muss zum vollen Betrag versteuert werden, bei der Freigrenze handelt es sich nicht um einen Freibetrag!
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Zusätzlich zur Berechnung der Grunderwerbsteuer warten weitere Baunebenkosten auf den Immobilienerwerber. Nicht vergessen werden dürfen zum Beispiel die Notarkosten. Daneben fallen weitere Kosten an für den Grundbucheintrag und gegebenenfalls für den Makler, der den Hausverkauf organisiert hat. Alle diese Kostenpunkte müssen bei der Finanzierung des neuen Grundstücks und/oder Eigenheims berücksichtigt werden. Zudem werden sie in der Regel aus Eigenkapital gestemmt.
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