Wohnen im eigenen Haus ist der große Wunsch vieler Familien. Doch steigende Preise und Baunebenkosten fressen Eigenkapital und treiben oft selbst Durchschnittsverdiener an die Grenze ihrer finanziellen Möglichkeiten. Mit einem Paket an Fördermitteln wie dem neuen Baukindergeld speziell für bauwillige Familien will die Bundesregierung gegensteuern. Denn in Deutschland werden zu wenige Häuser und Wohnungen für Familien gebaut.
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Familien mit geringen oder mittleren Einkommen, die bisher noch zur Miete wohnen, gibt das Baukindergeld einen Anreiz zum Bau oder Kauf eines eigenen Hauses. Oft können sich junge Familien den Erwerb von Wohneigentum gerade so leisten. Das Baukindergeld soll diese Familien bei der Finanzierung entlasten.
Baukindergeld können Familien bekommen, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind beträgt. Eine Familie mit zwei Kindern darf also höchstens 105.000 Euro verdienen, um Baukindergeld zu erhalten.
Ursprünglich sind Neubauten förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt worden ist. Dieser Zeitraum wurde jetzt bis zum 31. März 2021 verlängert. Denn zum einen verzögerte die Corona-Krise vielerorts die Baugenehmigung. Zum anderen sind die im Bundeshaushalt vorgesehenen Fördertöpfe noch längst nicht ausgeschöpft.
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Die Höhe des Baukindergelds hängt von der Zahl der Kinder ab. Für jedes Kind zahlt der Staat 1.200 Euro pro Jahr, und zwar über einen Zeitraum von 10 Jahren. Bei einem Kind erhält die Familie also insgesamt 12.000 Euro, bei zwei Kindern sind es 24.000 Euro und bei drei Kindern sogar 36.000 Euro. Das Baukindergeld ist kein Darlehen, sondern ein Zuschuss. Es muss also nicht zurückgezahlt werden.
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Das Baukindergeld kann dazu beitragen, Geld bei der Finanzierung des Hausbaus zu sparen. Dabei sind verschiedene Modelle möglich. Einfachste Variante ist, die 1.200 Euro pro Jahr und Kind einzusetzen, um niedrigere Raten für den Baukredit zahlen zu müssen. Aber Achtung: Eine Baufinanzierung läuft in der Regel länger als 10 Jahre. Familien sollten sich also gut überlegen, ob ihr Einkommen auch nach dem Ablauf des Förderzeitraums für das Baukindergeld noch reichen wird, um den Kredit weiter zu bedienen.
Eine clevere Variante ist, neben dem Hauptkredit noch einen kleineren Betrag als so genanntes Volltilger-Darlehen aufzunehmen. Wird dieses Darlehen innerhalb von 10 Jahren allein mit dem Baukindergeld komplett abbezahlt, reduzieren sich die gesamten Finanzierungskosten. Ebenfalls möglich ist es, die Fördersumme in einen Bausparvertrag einzuzahlen, der für die Anschlussfinanzierung nach Ablauf der ersten Kreditlaufzeit von meist 10 bis 20 Jahren genutzt wird.
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Familien mit Bauvorhaben in Deutschland, die hier erstmalig Wohneigentum für einen Hauptwohnsitz erwerben möchten, können das Baukindergeld bei der KfW-Bankengruppe online beantragen unter der Adresse www.kfw.de/info-zuschussportal.
Über das Zuschussportal erhalten Sie dann nach Prüfung Ihres Antrags auch Ihren Förderbescheid. Wichtig: Planen Sie genug Zeit für Ihren Förderantrag ein, damit Sie die Fristen einhalten und alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung haben!
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