Jedes Grundstück in Deutschland ist bei einem Kataster- oder Liegenschaftsamt hinterlegt und oftmals geben Grenzsteine die Grundstücksfläche preis. Besonders bei Baugrundstücken ist diese Grenzangabe wichtig, damit Planer und Architekten die geforderten Mindestabstände zum Nachbargrundstück einhalten, ohne dass es vor dem Einzug schon zu einem Nachbarschaftsstreit kommt. Alles rund ums Thema Grundstücksgrenze und was Besitzer wissen müssen haben wir im nachfolgenden Artikel zusammengefasst.
Wer ein Stück Land besitzt, hat immer Rechte und Pflichten, die damit verbunden sind. Gerade an Grundstücksgrenzen ergeben sich Streitigkeiten unter Nachbarn, da Begrenzungen wie Zäune oder Hecken, überhängende Bäume und Pflanzen sowie Gebäude nicht sachgerecht geplant bzw. gepflegt worden sind. Mindestabstände zum Nachbargrundstück werden vorwiegend von Gemeinden und Kommunen festgelegt, wobei vielerorts ein Gebäudeabstand von 3 Metern eingehalten werden muss. Ausnahmen gelten hier bei Bestandsgebäuden sowie nachbarschaftlichen Vereinbarungen.
Besonderheit: Mache Kommunen schreiben sogar eine sichtbare Begrenzung mittels Mauern oder blickdichten Hecken vor. Näheres erfahren Sie immer beim zuständigen Amt oder der Gemeindeverwaltung.
Häufig finden sich auf der Grundstückegrenze in den Boden eingegrabene Grenzsteine aus Naturstein oder Beton mit einer Aufschrift. Im Regelfall befinden sich vier Grenzsteine in den jeweiligen Ecken des Grundstücks, sofern es einen quadratischen Grundriss aufweist. Bei ungleich geschnittenen Grundstücken können auch mehr Markierungen zu finden sein. Bestehende Zäune, Mauern oder Hecken können zwar einen groben Grenzverlauf zeigen, können allerdings keine Garantie geben, da sie meist nicht genau auf der Grenze stehen. Daher sollten Grundrisszeichnungen und andere Dokumente zum Grundstück eingesehen werden. Die ortsansässigen Vermessungs- oder Bauämter können ebenfalls eine „amtliche Grenzauskunft“ über den Grenzverlauf geben, wenn Sie kein Kartenmaterial besitzen oder Grenzsteine finden sollten. In seltenen Fällen haben selbst die Ämter keine genauen Angaben über den Grenzverlauf. Dann muss ein Vermessungsbüro beauftragt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich im Schnitt bei circa 1500 Euro.
Ohne Zustimmung des Nachbarn sollten nachträglich gesetzte Mauern, Zäune, Hecken oder Gebäudeteile die Grundstücksgrenze nicht überschreiten, da dies problemlos rechtlich angefochten werden kann. Zäune oder Hecken die zum Beispiel auf der Grenze stehen, gehören daher beiden betroffenen Parteien, auch wenn nur einer der beiden diese errichtet haben. Dementsprechend haben Nachbarn immer Einfluss auf Dinge, die über die Grenze ragen. Deshalb darf zum Beispiel Fallobst von überragenden Ästen einer Pflanze vom Nachbarn eingesammelt werden, auch wenn der Baum auf Ihrem Grundstück steht (siehe BGB 911). Direktes Pflücken von Früchten ist allerdings verboten, was im Strafgesetzbuch 242 nachzulesen ist.
Zudem ist der Nachbar nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Besitzers den Baum zurückzuschneiden. Allerdings darf der Nachbar Sie dazu verpflichten, wenn der Baum von Ihrem Grundstück überhängt. Dies gilt ebenfalls für überragende Wurzeln. Daher ist es ratsam, immer seine Grundstücksgrenzen genau zu kennen, um nicht in solche Streitigkeiten zu geraten. Achtung: Wer Grenzsteine eigenmächtig versetzt begeht eine Straftat, die mit hohen Geldbußen sanktioniert werden kann.
Regelungen zu den Grenzabständen finden sich meist in den Landesbauordnung unter § 6 LBO geregelt. Hierzu gibt es eine Vielzahl an Paragrafen sowie richterliche Entscheidungen, die greifen können. Besonders beim Thema Bepflanzung des eigenen Grundstücks und für dessen Bebauung ist es erforderlich, die eigenen Grundstücksgrenzen zu kennen. Die Abstandsflächen vom Haus zur Grenze werden mittels einer Formel berechnet, die die Wandhöhe des betreffenden Gebäudes als Grundlage nimmt. Je nach Bundesland und Baugebiet unterscheidet sich der Faktor, mit dem die Wandhöhe multipliziert wird. Das Ergebnis der Formel ergibt den Mindestabstand, der zur Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Bei Balkon, Erker und überhängendem Dach können je nach Regelung auch kleiner Abstandsflächen genehmigt werden, sofern sie nicht mehr als 1,5 Meter herausragen.
Sonnleitner - Haus 'Rother' -> Zum Haus
Es finden sich aber auch Sonderregelungen bei Grenzabständen, die für folgende Fälle gelten:
Garagen, Gartenhäusern oder Nebengebäuden können durch die Sonderregelung in der Regel innerhalb der eigentlichen Abstandsfläche errichtet werden. Da sie oftmals sehr klein sind, ist ihre Errichtung in manchen Bundesländern sogar genehmigungsfrei möglich. Bei Bäumen und Sträuchern kann die Höhe mit in Betracht gezogen werden, um den Grenzabstand zu regeln. Also je niedriger ein Baum, desto unproblematischer ist die Pflanzung an der Grundstücksgrenze.
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