Wer schon einmal ein Haus gebaut oder sich grundsätzlich mit dem Hausbau befasst hat, dem ist der Begriff Landesbauordnung, kurz LBO, geläufig. Da das Baurecht auf Länderebene geregelt wird, finden sich in Deutschland auch 16 verschiedene Landesbauordnungen. Um einen besseren Überblick über die einzelnen Bauordnungen der Bundeländer zu bekommen, findet sich im gesetzlichen Bauwesen die sogenannte Musterbauordnung (MBO). Sie versteht sich als allumfassendes Regelwerk im Bauwesen, welches für die Bundesländer allerdings nicht verpflichtend ist. Dennoch können sich die einzelnen Entscheider der Landesbauordnungen daraus bedienen, um ihre spezifischen Baugesetze zu novellieren.
Die erste Musterbauordnung wurde am 31. Oktober 1959 von der Bauministerkonferenz ARGEBAU – Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder – eingeführt. Sie soll die einzelnen Landesbauordnungen der Bundesländer vereinheitlichen und wird durch die Bauministerkonferenz stets auf dem neuesten Stand gehalten. Die Musterbauordnung wird auch als Standard- oder Mindestbauordnung bezeichnet. Viele Landesbauordnungen lehnen allerdings ganze Passagen an die Musterbauordnung an, um der eigenen Landesbauordnung zu mehr Übersichtlichkeit zu verhelfen. Gerade im Bereich der Bauarten sowie der Bauprodukte ist sie in den jeweiligen Ländern nahezu identisch und enthält viele übereinstimmende Vorschriften. Nur in Detailfragen weichen manche Bundesländer von der Musterbauordnung ab. Die aktuellste Fassung stammt aus dem Jahr 2002 und wurde 2016 zuletzt überarbeitet.
Aus Sicht des handwerklichen sowie industriellen Holzbaus nimmt die Musterbauordnung ganz klar eine Vorreiterrolle für das Bauen mit Holz ein. Im Gegensatz zu diversen Landesbauordnungen finden sich in der Musterbauordnung keine Hürden für den Holzbau und dementsprechend werden die Holzbauweisen in keiner Weise benachteiligt. Außerdem finden sich in Deutschland auch Landesbauordnungen wie etwa die von Baden-Württemberg, die dem Bauen mit Holz sehr wohlwollend gegenübersteht. Auch der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) steht der Musterbauordnung sehr positiv gegenüber und begrüßt die Abschaffung der noch existenten Benachteiligungen im Holzbauwesen sowie im Wettbewerb mit anderen Bauweisen. Gerade der mehrgeschossige Holzbau wird in den Landesbauordnungen von Baden-Württemberg und Berlin positiv besetzt und deckt sich mit dem Regelwerk der Musterbauordnung. Das Thema Brandschutz beim Holzbau wird aktuell in vielen Landesbauordnungen kritisch gesehen, während in der Musterbauordnung eine faire Behandlung stattfindet, ohne unbegründete Vorurteile mit einfließen zu lassen.
Die Musterbauordnung ist in sechs Teile und diverse Abschnitte aufgeteilt:
Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil: Das Grundstück und seine Bebauung
Dritter Teil: Bauliche Anlagen
Erster Abschnitt: Gestaltung
Zweiter Abschnitt: Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
Dritter Abschnitt: Bauprodukte und Bauarten
Vierter Abschnitt: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer
Fünfter Abschnitt: Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen
Sechster Abschnitt: Technische Gebäudeausrüstung
Siebter Abschnitt: Nutzungsbedingte Anforderungen
Vierter Teil: Die am Bau Beteiligten
Fünfter Teil: Bauaufsichtsbehörden, Verfahren
Erster Abschnitt: Bauaufsichtsbehörden
Zweiter Abschnitt: Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit
Dritter Abschnitt: Genehmigungsverfahren
Vierter Abschnitt: Bauaufsichtliche Maßnahmen
Fünfter Abschnitt: Bauüberwachung
Sechster Abschnitt: Baulasten
Sechster Teil: Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
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