Die Bau- und Leistungsbeschreibung legt ausführlich alle Unternehmensleistungen fest und beschreibt Hauskonstruktion, Materialien und Ausstattung. Dazu zählen technische Kenndaten wie Dämmwerte und Schallschutzeigenschaften. Die Leistungsbeschreibung umfasst in der Regel die Definition der Leistungen in Bezug auf Wände, Decken, Fassade, Dach, Fenster, Türen, Fensterbänke, Rollladen, Sanitäranschlüsse, Sanitäranlagen, Heizungssystem, Elektroinstallation, Bodenbeläge und Malerarbeiten – jeweils bezogen auf den gewählten Hausentwurf.
Die Bau- und Leistungsbeschreibungen sind bei vielen Anbietern der Baubranche uneinheitlich und unübersichtlich. Bauherren und Verbraucherschützer beklagen, dass Bau- und Leistungsbeschreibungen in der gesamten Bauwirtschaft oft lückenhaft seien. Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) hat in der Initiative „Kostengünstig qualitätsbewusst bauen“ des Bundesbauministeriums mitgewirkt. Das Gremium hat Mindestbedingungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen entwickelt, die 2003 veröffentlicht worden sind. Die dort beschriebene Richtschnur ist Maßstab für die deutschen Fertighaushersteller. Demnach sollten Leistungsbeschreibungen Angaben zu Planung und Bauleitung, zum energetischen Standard und zu Schallschutz-Kennzahlen, zur Herrichtung des Grundstücks, zu Bauvorbereitung, Hauskonstruktion und Haustechnik, sowie zur Abnahme des Bauwerks enthalten.
Zu Missverständnissen kommt es immer wieder bei der Beurteilung des im Vertrag festgeschriebenen Hauspreises. Dieser bezieht sich auf die gewünschte Ausstattung, die in der Leistungsbeschreibung definiert ist. Das vereinbarte Entgelt, der Werklohn, berücksichtigt alle bis zu diesem Zeitpunkt dem Bauunternehmen und dem Bauherrn bekannten Informationen über das Haus, seine Innenausstattung und das Grundstück. Werden im Verlauf der Planung keine Änderungen vorgenommen, gilt der Fixpreis unverändert. Erfahrungsgemäß können sich Abweichungen ergeben, vor allem im Zuge der baustellenbezogenen Feinplanung und der Bemusterung. Diese resultieren aus Änderungswüschen der Bauherren gegenüber dem vereinbarten Status-Quo. Nicht wenige davon werden technisch notwendig, zum Beispiel bei Änderungen am Grundriss.
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