Der Flächennutzungsplan ist gemäß Paragraph § 1 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein vorbereitender Bauleitplan eines Stadtgebiets, dessen Regelungen sich nach § 5 ff BauGB richtet. Dabei legt er den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten, wie Arbeiten, Erholung, Wohnen und Verkehr fest. Der Flächennutzungsplan muss ganz klar vom Bebauungsplan getrennt betrachtet werden, was auch in § 8 BauGB festgehalten wird. Wer sich tiefer mit diesem Thema auseinander setzen möchte, findet allerlei Infos im Baugesetzbuch (BauGB). Der Flächennutzungsplan kann bauwilligen Familien gerade bei der Grundstücksuche weiterhelfen, um mögliche Neubaugebiete oder Baugebiete zu identifizieren.
Die Bauleitplanung ist laut § 1 Abs. 1 BauGB für die Vorbereitung und die Leitung von baulichen wie sonstigen Nutzungen von Gemeindegrundstücken zuständig. Nach § 1 Abs. 5 BauGB soll die Bauleitplanung für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen sorgetragen. Zudem soll sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen, eine sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten sowie dazu beitragen, dass eine menschenwürdige Umwelt schafft und die natürlichen Lebensgrundlagen schützt. Kurzum: Die Bauleitplanung soll allen Anwohnern gerecht werden und spiegelt sich dann im Flächennutzungsplan wieder.
Der Flächennutzungsplan ist eine grafische, meist farblich differenzierte Plandarstellung für ein komplettes Gemeindegebiet, aus welchem sich die Nutzungsart des Bodens ablesen lässt – also, ob ein Gebiet bebaut und mit was es bebaut ist (§ 5 BauGB). Die jeweilige Gemeinde ist für die Erstellung des Flächennutzungsplans zuständig. Auf ihm lassen sich neben Baugebieten auch Verkehrsflächen und Grünanlagen bestimmen. Also können Grundstückseigentümer oder Interessenten von Bauflächen durch die Darstellungen eines Flächennutzungsplans keine direkten Baurechte daraus ableiten.
Im § 5 Abs. 2 BauGB werden folgende Beispiele gelistet, die im Flächennutzungsplan dargestellt werden:
Damit bildet der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne.
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Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan regelt der Bebauungsplan die städtebauliche Ordnung durch rechtsverbindliche Festsetzungen in bestimmten Bereichen. Bebauungspläne bestimmen damit die mögliche bauliche oder sonstige Nutzung von Grundstücken. Wesentliche Festsetzungen sind meist die Art und das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks, die überbaubaren Flächen sowie die Planung der äußeren Erschließung, vor allem von Verkehrsflächen. Die Art der baulichen Nutzung regelt der Baugebietstyp zum Beispiel als reines Wohngebiet, während das Maß der baulichen Nutzung zum Beispiel Aussagen zur maximalen baulichen Ausnutzung der Grundstücksfläche trifft. Rechtsgrundlagen für die Aufstellung der Bebauungspläne und die Festsetzungsmöglichkeiten sind hierbei das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Für alle diejenigen, die auf der Suche nach einem Grundstück sind, sollten in den Flächennutzungsplan in der entsprechenden Gemeinde oder Stadt schauen. Auf dieser Karte lassen sich mögliche Baugrundstücke in einer Gemeinde identifizieren und erleichtern so die Grundstücksuche. Allerdings ergeben sich aus dem Flächennutzungsplan nur unbebaute Baugebiete, ohne dabei einzelne Grundstücke aufzuzeigen. Gerade in größeren Städten und Gemeinden kann dies hilfreich sein, wenn sich die angehende Baufamilie für einen bestimmtes Stadtgebiet und Teilgemeinde interessiert.
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