Da Häuser in der Regel ab Oberkante der Bodenplatte bzw. des Kellers angeboten werden, gehören die Erdarbeiten der Baustelle und das Erstellen des Fundaments für das Haus meist zu den Bauherrenleistungen. Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass die Baustelle eingerichtet ist. Dazu gehören auch die Anfahrts- und Parkmöglichkeiten für LKW und Baukräne und genügend Raum für Baumaschinen und Baustoffe sowie für Fahrzeuge und Baumaterialien. Auch der Baustrom und ein Wasseranschluss müssen bereitstehen. Die Sicherung der Baustelle muss ebenfalls von Beginn an stattfinden. Bauherrenleistungen sind demnach nicht per se Eigenleistungen, sondern ergänzende Leistungen, die für die Hauserrichtung nötig sind. Zu organisieren ist zum Beispiel bei Erdwärmebohrungen die Entsorgung von Bohrgut und Bohrwasser. Auch Kosten für Planungsunterlagen, Behördenbescheide oder die Vermessung sind vom Bauherrn zu tragen und gehören zu den Baunebenkosten.
Für den Bauherrn ist entscheidend, dass er frühzeitig und vollständig darüber informiert wird, welche Bauherrenleistungen auf ihn zukommen. Diese sollten deshalb im Bauvertrag detailliert aufgeführt werden. Bauherren und Fachberater besprechen im Beratungsgespräch das Thema ausführlich, um Missverständnisse und Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen. Das wäre für beide Seiten unangenehm und würde die Zusammenarbeit und den reibungslosen Ablauf des Baus gefährden.
Sollte es widererwarten doch einmal zu Unstimmigkeiten zwischen beiden Parteien kommen, hilft die Ombudsstelle des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF). Sie vermittelt im Sinne einer außergerichtlichen Lösung.
Nutzen Sie die Erfahrungen anderer Bauherren! Gerade beim Thema Bauherrenleistungen können Sie viel von denjenigen lernen, die ein Bauvorhaben erfolgreich abgeschlossen haben. Sprechen Sie Nachbarn und Freunde an, fragen Sie sie nach ihren Erfahrungen. In Blogs und Bautagebüchern im Internet schildern Bauherren, wie sie ihre Bauherrenleistungen organisieren. Bei Bauherrenleistungen gilt die Faustregel: Ein Fertighaushersteller, der dem Branchenverband BDF angehört und damit das QDF-Siegel trägt, bürgt für bauherrenfreundliches Bauen ohne versteckte Bauherrenleistungen. Das Unternehmen unterliegt der Kontrolle der brancheneigenen Qualitätssicherung, die die Vertragsunterlagen regelmäßig prüft .
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