Der Begriff Attika stammt aus dem griechischen „attikos“ und bezeichnete in der antiken Architektur eine wandartige Erhöhung der Außenwand, die über den eigentlichen Dachrand hinausreicht. Damit wird das eigentliche Dach verdeckt und eine halbhohe Brüstung gebildet – Heute meinen Bauschaffende damit auch die Aufkantung eines Flachdachrands. Gerade im römischen Bogenbau bei Toren oder Triumphbögen wurde die Attika als Sockel für die Positionierung von Statuen und Vasen und auch für das Anbringen von Reliefs oder Inschriften genutzt. Ab der Renaissance bis hin zum Klassizismus galt die Attika als beliebtes Architekturelement und wurde meist zur Verdeckung der Dachtraufe genutzt. Dabei wurde sie dann entweder als gemauerte Brüstung oder als aufgelöste Balustrade gebaut.
Eine Besonderheit im Bauwesen bildet das Attikageschoss oder auch „Attische Geschoss“. Dieses über dem Kranzgesims befindliche Obergeschoss übernimmt in der Fassadengliederung die eigentliche Rolle der Attika. An Barockschlössern befand sich das niedrige Obergeschoss meist zurückgesetzt zur eigentlichen Fassade. Lediglich die Attika bildete eine Linie mit ihr. In der Schweiz findet sich zum Beispiel auch der Begriff Attikawohnung, was dort für die Wohnung in einem Penthouse steht.
In der modernen Baukunst spricht der Fachmann von einer Attika, wenn diese 30 bis 50 Zentimeter über die eigentliche Geschosshöhe hinaus ragt. Früher musste die Attika ein Drittel der unteren Geschosshöhe aufweisen. Heute dient sie auch als Sicherheitselement wie zum Beispiel im Hallenbau. Dort werden Brandschutzwände mit einer Attika versehen, um bei einem Brand das Überschlagen von Flammen auf andere Gebäude zu verhindern
Bei einer Flachdachneigung bis 5 Grad muss die Anschlusshöhe von Dachbahnen mindestens 15 Zentimeter über dem Oberflächenbelag oder der Kiesschüttung betragen. Weist die Flachdachneigung mehr als 5 Grad auf, reichen bereits 10 Zentimeter Überstand bei den Dachbahnen. Ausführliche Informationen zur Ausführungen der Anschlüsse sind in den Flachdachrichtlinien zu finden. Außerdem muss in Deutschland jede Attika eine Attikaabdeckung besitzen, da Temperaturschwankungen und äußere Einflüsse wie Feuchtigkeit und Frost bauliche Schäden und optische Mängel verursachen können. Mittels einer Attikaabdeckung wird die Mauerkrone gegen Feuchtigkeit geschützt, so kann die Immobilie besser Instand gehalten werden.
Grundsätzlich kann die Attika vier wesentliche Funktionen erfüllen, die Bauherren für Ihr Eigenheim mit Flachdach nutzen sollten.
Wie eingangs erwähnt, diente die Attika von der Antike bis in den Klassizismus als gestalterisches Element an Gebäuden und sollte diese in irgendeiner Form schmücken. Beispiel hierfür kann eine Attika als Balustrade sein, die komplett mit Statuten und Figuren besetzt ist. Oder die Attika verdeckt einfach nur die eigentliche Dachtraufe und macht damit das Gebäude größer, als es ist.
Würde ein Flachdach keine Begrenzung durch eine Attika aufweisen, kann der auftreffende Regen direkt an der Hauswand hinunterfließen. Dementsprechend würden auch Schmutz und Straßendreck die Fassade nach einiger Zeit verschmieren. Dank der Attika wird das Wasser gezielt zurückgehalten und am vorgesehenen Abfluss ins Entwässerungssystem des Hauses geleitet.
Je nachdem, wo das Haus steht, kann der dortige Bebauungsplan auch eine Vorschrift für die Dachbegrünung oder die Kiesschüttung enthalten. Gerade bei Unwetter oder Stürmen kann ohne eine Attika die Dacheindeckung davongeweht oder weggespült werden.
Da Wohnraum immer knapper wird, ist die erweiterte Nutzung eines Flachdachgebäudes mit Aufbau keine Seltenheit mehr. Hierbei kann die Attika die Funktion einer Brüstung mit übernehmen. Dächer, die als Wohn- und Nutzfläche genutzt werden, müssen laut Vorschrift eine Brüstungs- bzw. Attikahöhe von durchschnittlich 90 Zentimetern aufweisen. In den jeweiligen Bauordnungen finden sich noch genauere Richtlinien hierzu.
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