Fördermittel

Fördermittel für Energie sparendes Bauen


Wer sich für ein energetisch optimiertes Holz-Fertighaus entscheidet, handelt umweltbewusst und schont Ressourcen. Der Staat honoriert diese Entscheidung mit einer Vielzahl von Förderprogrammen. Effizienzhäuser werden einerseits direkt mit Zuschüssen, andererseits über Kredite mit sehr günstigen Zinssätzen und Tilgungskonditionen unterstützt.

Starthilfe vom Staat: Jetzt auch mit Tilgungszuschüssen

Wichtigste Starthilfe für den Bau eines Effizienzhauses ist seit 1. April 2009 das Förderprogramm "Energieeffizient Bauen" der KfW-Förderbank. Bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit stehen derzeit über eine Laufzeit von maximal 30 Jahren bei einem verbilligten Zinssatz zur Verfügung, wenn ein Neubau die Anforderungen der KfW erfüllt. Seit dem 1. Juli 2010 gilt eine neue Förderstruktur der KfW, die den Bau eines energiesparsamen Eigenheims noch attraktiver macht! Gefördert werden die drei Stufen "KfW-Effizienzhaus 40", "KfW-Effizienzhaus 55" und "KfW-Effizienzhaus 70". Die Zahlen stehen jeweils für den Anteil an Energie, den die Neubauten im Vergleich zu einem vergleichbaren Bau auf dem Niveau der derzeit gültigen Energieeinsparverordnung EnEV benötigt. Je niedriger die Zahl, desto geringer der Energiebedarf, desto höher die Förderung durch die KfW. Das Besondere: Wer ein besonders energieeffizientes Haus baut, der erhält vom Staat nicht nur einen zinsverbilligten Kredit (attraktivster Zinssatz derzeit: 3,19 % effektiv per annum), sondern auch einen Zuschuss für die Tilgung des KfW-Darlehens (außer beim "KfW-Effizienzhaus 70). Dieser beträgt bis zu 10 % der Darlehenssumme. Das bedeutet: Wer einen 50.000-Euro-Kredit bei der KfW für ein "KfW-Effizienzhaus 40" erhält, der bekommt 5.000 Euro als Tilgungszuschuss. Viele Fertighäuser werden schlüsselfertig als Effizienzhäuser angeboten.





KfW-Programm
Zu diesen Fördermerkmalen kommt seit dem 1. Juli 2010 sogar noch ein direkter Tilgungszuschuss von bis zu 10 % der Kreditsumme!
Förderung erneuerbarer Energien

Seit Januar 2009 gilt das neue Wärmegesetz (EEWärmeG). Es schreibt bei Neubauten vor, die benötigte Wärme teilweise aus erneuerbaren Energien zu decken. Alternativ kann auch eine Verbesserung der Wärmedämmung erfolgen, was viele Holz-Fertighäuser bereits standardmäßig einhalten. KfW und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten Fördermittel für Thermische Solaranlagen (zur Warmwasserbereitung oder zur Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung), Wärmepumpen sowie automatisch beschickte kleine Biomassekessel (z.B. Holzpellets, Hackschnitzel, Scheitholz) an.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz [EEG] verpflichtet die Energieversorger, den zum Beispiel mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Hausdach erzeugten Strom mindestens 20 Jahre lang abzunehmen und zu bezahlen. Die Höhe der Vergütung für den Strom hängt von der Energiequelle, der Größe der Anlage und vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage ab. Das heißt, je später eine Anlage in Betrieb genommen wird, desto geringer ist die jährliche Vergütung (jährliche Degression).

Wege durch den Förder-Dschungel

Neben dem Bund legen auch Länder, Kommunen und Energieversorger eigene Förderprogramme auf. In den Datenbanken der Bundesministerien für Umwelt und für Wirtschaft sowie des BINE-Informationsdienstes finden sich rund 800 solcher Programme. Es lohnt sich, den Fertighaus-Hersteller danach zu fragen.