Energiestandards
Energiesparsames Effizienzhaus

Bauqualität & Energiestandards


Klare Verhältnisse: Effizienzhaus-Standards

Es kursieren viele Bezeichnungen für Energiesparhäuser. Oft wird der Energiebedarf in Liter Heizöl umgerechnet. Zuverlässige Definitionen bieten in Deutschland nur die Deutsche Energie-Agentur (dena) und die anerkannten Förderkriterien der KfW-Förderbank. Sie setzen verbindliche Standards für Wärmedämmung und Heizung. Seit April 2009 werden energieeffiziente Häuser von KfW und dena als Effizienzhäuser bezeichnet.
Die KfW bemisst die Energieeffizienz von Häusern seit Oktober 2009 anhand des Referenzgebäudeverfahrens, das auch in der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 vorgesehen ist. Dazu werden die energetischen Werte für den Neubau mit denjenigen eines in Größe und Bauform vergleichbaren Hauses, das nur die in der EnEV festgelegten gesetzlichen Standard-Anforderungen erfüllt, verglichen. Anhand der Standards wird die Förderfähigkeit der Häuser bestimmt.

KfW-Effizienzhaus 40: Der Jahresprimärenergiebedarf darf nur 40 % des Bedarfes des Referenzgebäudes betragen, der Transmissionswärmeverlust darf nur genau auf dem Wert des Referenzgebäudes liegen.

KfW-Effizienzhaus 55: Hier darf der Jahresprimärenergiebedarf nur 55 % des Bedarfes des dazugehörigen Referenzgebäudes ausmachen, während gleichzeitig der Transmissionswärmeverlust denjenigen des Referenzgebäudes um wenigstens 30 % unterschreiten muss.

KfW-Effizienzhaus 70: Der Jahresprimärenergiebedarf darf höchstens 70 % des Bedarfes des entsprechenden Referenzgebäudes betragen. Das Haus ist also um 30 % sparsamer als Häuser, die nur dem Standard genügen. Gleichzeitig muss der Transmissionswärmeverlust um mindestens 15 % unter dem des Referenzgebäudes liegen.

Ein Passivhaus kann theoretisch allein durch Sonneneinstrahlung, Abwärme aus Raumluft und Elektrogerätensowie durch Körperwärme der Bewohner beheizt werden.





Energiepass
Ein Modell des Energieausweises. Quelle: BMU
Der Gebäudeenergieausweis

Der Ausweis des Energiebedarfs ist für Neubauten schon des längeren verpflichtend. Doch auch Verkäufer gebrauchter Eigenheime müssen seit 2008 einen „Energiepass“ vorlegen. Er macht die energetische Qualität von Alt- und Neubau vergleichbar und liefert damit gute Argumente, sich statt für den Kauf einer Altimmobilie für den Bau eines energieeffizienten Holz-Fertighauses zu entscheiden.